Adresse
IMMOBILIEN-und PACHTNETZWERK ist eine Maklerkooperation
Priener Strasse 91
83323 Bernau am Chiemsee

Telefon: 015140052041
Fax: 08051 965144
Mobil: 0171 6742545 (Brigitte Deyerl, Grünwald)


Steuernummer: Deyerl: 144/194/40656 Hinterholzer: 156/228/90884
USt-IdNr.: Deyerl: ID Nr. DE81466664 Hinterholzer: ID Nr.  DE 167037440
Geschäftsinhaber: Standort München: Brigitte Deyerl / Standort Rosenheim: Simon Hinterholzer
Geschäftsführer: Standort München: Brigitte Deyerl / Standort Rosenheim: Simon Hinterholzer

Impressum:
HOTELIMMOBILIEN NETZWERK
ist eine Kooperartion aus folgenden 2 unabhängigen Einzelpersonenunternehmen

HOTELIMMOBILIEN NETZWERK
Standort München

Brigitte Deyerl 
(HoGa Fachvermittlung)
Ludwig-Ganghofer-Strasse 1
82031 Grünwald
Tel. +49 89 420 24237   mobil: +49 171 6742545
Mail:  info@hotelimmobiliennetzwerk.de

Gewerbeerlaubnis nach § 34c GewO
Aufsichtsbehörde:
IHK für München und Oberbayern
Max-Joseph-Str. 2
80333 München

Umsatzsteuer ID Nr. DE 81466664
Steuernummer: 144/194/40656
________________________________________

HOTELIMMOBILIEN NETZWERK
Standort  Chiemgau: 

Simon Hinterholzer
(Hotel-PR-Service)

Priener Str. 91 
83233 Bernau am Chiemsee
Tel. +49 8051 965145 mobil: +49 151 40052041
Fax:  +49 8051 965144
Mail: info@hotelimmobiliennetzwerk.de

Gewerbeerlaubnis nach § 34c GewO
Aufsichtsbehörde:
Landratsamt Rosenheim
Steuer ID Nr.  DE 167037440
Steuernummer:  156/228/90884

 


 
AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen Immobilien & Pachtnetzwerk
Immobilien- & Pachtnetzwerk ist eine Cooperation von:

Hotel-PR-Service Simon Hinterholzer 

Gewerbeverzeichnis 83233 Bernau am Chiemsee
und
Hoga Fachvermittlung Brigitte Deyerl 
Gewerbeverzeichnis Traunstein 
_______________________________________________________

1. Geltungsbereich
Mit der Verwendung des im nachfolgenden Exposé enthaltenen Angebots, z.B. durch Verhandlungsaufnahme, Besichtigung etc. kommt zwischen dem Angebotsempfänger (Maklerkunde) und dem Pachtnetzwerk ein Maklervertrag über das angebotene Objekt zustande. Dieser Maklervertrag ist Bestandteil dieser AGB`s, die hiermit vom Maklerkunden uneingeschränkt anerkannt werden.

2. Vertraulichkeit und Weitergabeverbot
Die vom Pachtnetzwerk übersandten Angebote und Informationen, insbesondere Exposés sowie deren Inhalte sind vertraulich und nur für den jeweiligen Empfänger persönlich bestimmt.
Jede Weitergabe an Dritte ist ohne schriftliche Zustimmung vom Pachtnetzwerk untersagt.
Ebenso gilt eine gemäß der in der Vertraulichkeitserklärung vereinbarte unerlaubte Kontaktaufnahme zum Verpächter oder zu anderen Personen wie Brauerei oder Bank oÄ. als Vertragsbruch.

VERTRAULICHKEITSERKLÄRUNG: 

Hiermit bestätige ich, 
dass ich die vom IMMOBILIEN- & PACHTNETZWERK mündlich oder schriftlich übermittelten Informationen streng vertraulich behandle und diese nicht an Dritte, die nicht in die Beurteilung oder Bewertung des beabsichtigten Abschlusses eingebunden sind, weitergebe, kopiere oder anderweitig veröffentliche.

Alle Termine zur Besichtigung werden ausschließlich über das IMMOBILIEN- & PACHTNETZWERK vereinbart und wahrgenommen.  Ich werde zu den Eigentümern, Verpächtern, Betreibern oder sonstigen Personen, die direkt oder indirekt mit den betreffenden Pacht- oder Kaufobjekten in Verbindung stehen, keinen Kontakt aufnehmen. 
Vorsorglich erwähnen wir hier auch unsere Konditionen:

Unseren rechtlich zustehenden Provisionsanspruch entnehmen Sie bitte den Anzeigen und Exposés zu den jeweiligen Objekten.

Allgemeine INFO:
Die branchenüblichen gewerblichen Standard Makler-Provisionsansprüche in Deutschland, Österreich, Schweiz entsprechen:
Bei Immobilienkauf Netto 3% des Kaufpreises vom Käufer, PLUS 3 % vom Verkäufer (Auftraggeber) jeweils zzgl. ges. Mwst. fällig bei Vertragsunterzeichnung.
Bei Verpachtung Netto 3 Monatspachten vom Pächter, PLUS 3 Netto Monatspachten vom Verpächter (Auftraggeber) jeweils zzgl. ges. Mwst. fällig bei Vertragsunterzeichnung.
Bei nachgewiesener Nichtachtung der Verschwiegenheitsverpflichtung ist die volle, angegebene Provisionshöhe zu entrichten.

Im gewerblichen Bereich gilt die Käuferprovision unabhängig von der Vereinbarung mit dem Auftraggeber. Sollte kein Vertrag zustande kommen, waren alle unsere Dienste kostenlos.

Ich akzeptiere und verstehe den Inhalt dieser Erklärung und erkenne durch die Anforderung der Informationen zu dem betreffenden Objekt deren Rechtsverbindlichkeit auch ohne meine Unterschrift ausdrücklich an. 
Eine Kopie der AGB, den Bestimmungen zur Datenschutz, die Widerrufsbelehrung, sowie einen LINK zum Widerrufsformular habe ich erhalten. 

  
Verstößt der Maklerkunde gegen diese Verpflichtung und schließt der Dritte oder eine andere Person, an die der Dritte seinerseits die Informationen unerlaubt weitergegeben hat, den Hauptvertrag ( Pachtvertrag, Kaufvertrag, Arbeitsvertrag, Angestelltenvertrag oder alle anders lautenden Verträge ) ab, der nach Maßgabe dieser Bedingungen provisionspflichtig wäre, so verpflichtet sich dieser Maklerkunde (Käufer oder Pächter) zur Übernahme dieser Zahlung in Höhe der Provision auf der Grundlage dieser Bedingungen als Schadenersatzzahlung.
Sollte aufgrund des Verstoßes des Maklerkunden gegen die Vertraulichkeitserklärung dem Immobilien- & Pachtnetzwerk vom Eigentümer (Auftraggeber) der Auftrag entzogen werden, verpflichtet sich der Maklerkunde zur Zahlung der entgangenen Innenprovision sowie der entgangenen Aussenprovision zzgl. der vom Makler aufgewendeten Exposekosten sowie der aufgewendeten Werbekosten nach Aufwand.  Hierzu erhält der Maklerkunde selbstverständlich eine Rechnung. 
Der Nachweis, dass ein niedrigerer oder kein Schaden entstanden ist, bleibt dem Maklerkunden vorbehalten. Ein weitergehender Schadenersatzanspruch des Pachtnetzwerks wegen unbefugter Weitergabe von vertraulichen Informationen bleibt davon unberührt.

 

3. Entstehen und Fälligkeit des Provisionsanspruchs
Die offizielle Bekanntgabe (=Nachweis) der Objektadresse und/oder des Objektanbieters geschieht unter ausdrücklichem Hinweis auf die Provisionsforderung im Falle des Ankaufs oder Anpachtung.

Unser Provisionsanspruch entsteht, sobald aufgrund unseres Nachweises und/oder unserer Vermittlung ein Hauptvertrag  ( Pachtvertrag, Kaufvertrag, Arbeitsvertrag, Angestelltenvertrag Liefervertrag oder sonstiger Vertrag)) bezüglich des von uns benannten Objekts zustande gekommen ist.

Hierbei genügt Mit-Ursächlichkeit unserer Maklertätigkeit. Wird der Hauptvertrag zu anderen als zu den ursprünglich angebotenen Bedingungen abgeschlossen oder kommt er über ein anderes Objekt des von uns nachgewiesenen Vertragspartners zustande, so berührt dieses unseren Provisionsanspruch nicht, solange das zustande gekommene Geschäft mit dem von uns angebotenen Geschäft wirtschaftlich identisch ist oder in seinem wirtschaftlichen Erfolg nur unwesentlich von dem angebotenen Geschäft abweicht. Der Provisionsanspruch entsteht also insbesondere bei Kauf statt Miete, Pacht oder Erwerb von Gesellschaftsanteilen statt Objekten und umgekehrt, Erbbaurecht statt Kauf sowie Tausch statt Kauf oder Miete/ Pacht.und jeglichem Angestelltenverhältnis / Arbeitsverhältnis. 

Der Provisionsanspruch wird bei Abschluss des Kaufvertrags / Mietvertrags / Pachtvertrages / Arbeitsvertrages / Angestelltenvertrages am Tag beider Unterschriften fällig.

Ausnahme: Wurde ein Kaufvertrag oder Pachtvertrag von einem Verpächter/Verkäufer erstellt 
und an den Pächter übermittelt (freigegeben), gilt im Falle der Annahme und Unterschrift durch den Pächter allein das Datum der Unterschrift des Pächters/Käufers als vollbrachte Leistungserbringung und komplette Erfüllung der Vermittlungsleistung.
Eine Verzögerung (Verweigerung) der eigenen Unterschrift des Verpächters/Verkäufers seines eigenen an den Pächter Käufer übermittelten und damit freigegebenen Pachtvertrages/Kaufvertrages ist für die Entstehung des Provisionsanspruches nicht relevant. Die Unterschrifts Verweigerung wird 10 Tage nach einseitiger Unterschrift des Käufers/Pächters als Rücknahme der Verpachtungsabsicht gewertet. Der vollständige Provisionsanspruch der vollbrachten Vermittlung gilt somit als vom Auftraggeber (Verpächter/Verkäufer) anerkannt. Für die Bestimmung der Provisionshöhe gilt die in dem vom Pächter/Käufer unterschriebenen Pachtvertrag festgesetzte, beabsichtigte Standard-Pachthöhe oder der beabsichtigte vom Käufer unterschriebene Kaufpreis. 


Die Provision ist zahlbar 5 Tage nach Rechnungserteilung. Das Immobilien-& Pachtnetzwerk hat das Recht, beim Abschluss des Hauptvertrags anwesend zu sein. Erfolgt der Abschluss des Hauptvertrags ohne die zuständigen Ansprechpartner vom Immobilien- & Pachtnetzwerk, so ist der Kunde verpflichtet, dem Immobilien- & Pachtnetzwerk unverzüglich Auskunft in Form einer Vertragskopie über den wesentlichen Inhalt des Hauptvertrags und somit die Bemessungsgrundlage des Provisionsanspruchs zu erteilen.

5. Höhe der Provision
Die Provision errechnet sich aus dem Gesamtkaufpreis bzw. dem Langzeit-Pachtvertrag.
Sofern nichts anderes vereinbart ist,
beträgt die Käuferprovision 3,57% Netto vom wirtschaftlichen Netto Kaufpreis.
bzw. 3 Netto-Monatspachten Provision bei Pachtobjekten, jeweils zzgl. 19% ges. MwSt.
Evtl für die Anfangszeit reduzierte Pacht ist für die Errechnung der Pacht nicht relevant. 
Es gilt als Grundlage der Provisionsberechnung immer die Langzeitpachthöhe. 

Bei Abschluss von Arbeits- oder Angestelltenverhältnissen statt Pachtverträgen liegt der Provisionsanspruch
bei 3 Bruttomonatslöhnen zzgl. ges. Mwst.  

6. Doppeltätigkeit
Das Pachtnetzwerk ist berechtigt, auch für den anderen Vertragsteil (Verkäufer/Vermieter) entgeltlich oder unentgeltlich tätig zu werden. Bei Doppeltätigkeit sehen wir uns zur Unparteilichkeit verpflichtet.

7. Objektvorkenntnis
Ist dem Kunden das vom Pachtnetzwerk angebotene Objekt bereits bekannt, so hat er dieses unverzüglich, spätestens innerhalb von 3 Kalendertagen schriftlich mitzuteilen und auf Verlangen des Pachtnetzwerkes zu belegen.
Unterlässt der Kunde diesen Hinweis, so hat er dem Pachtnetzwerk sämtliche Aufwendungen, die dem Pachtnetzwerk dadurch entstehen, dass auf die Vorkenntnis nicht oder verspätet hingewiesen wird, als Schaden zu ersetzen.

8. Haftungsbegrenzung
Die Haftung für fahrlässiges Verhalten des Immobilien-& Pachtnetzwerkes, dessen gesetzlicher Vertreter oder Erfüllungsgehilfen ist ausgeschlossen. Dieses gilt nicht, soweit der Schaden in der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit besteht oder auf der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) oder dem Fehlen einer vom Immobilien- & Pachtnetzwerk garantierten bestimmten Eigenschaften beruht.

9. Festlegung von Erfüllungsort und Gerichtstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand für Vollkaufleute ist Rosenheim.

 

10. Geltende Salvatorische Klausel
Sollten eine oder mehrere der vorstehend genannten Bestimmungen ungültig sein oder durch Gesetzesänderungen in der Zukunft ungültig werden, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Dieses gilt auch, wenn innerhalb einer Regelung ein Teil unwirksam ist oder wird, ein anderer Teil aber wirksam. Die jeweils unwirksame Bestimmung soll zwischen den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen beider Vertragsparteien am nächsten kommt und im Übrigen den vertraglichen Vereinbarungen nicht zuwider läuft.

12. Nutzung dieses Angebotes und Datenschutz

Das Pachtnetzwerk übernimmt keinerlei Gewähr für die Aktualität, Fehlerfreiheit und Vollständigkeit der bereitgestellten Informationen. Dies betrifft insbesondere alle Angaben und Funktionen in unserem Objektbereich
Das Pachtnetzwerk übernimmt keine Gewähr auf korrekte Abrufbarkeit  
und Darstellung der Angebote von www.pachtnetzwerk.de  
Das Pachtnetzwerk behält sich vor, Inhalte und Angebote auch
ohne Vorankündigung jederzeit einzustellen.
Dadurch entstehende Schäden gehen keinesfalls
zu Lasten des Pachtnetzwerkes


 

 
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Widerrufsbelehrung

Verbraucher haben das folgende gesetzliche Widerrufsrecht:

Widerrufsrecht:
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

 

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. per Telefon, ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.

Der Widerruf ist zu richten an:

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Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

Für Gewerbekunden gilt dieses Widerrufsrecht nicht.